#006 Normen to Go: Was ist ein Sonderbau? - mit Jörg Ullrich
Shownotes
Wann gilt ein Gebäude im Baurecht eigentlich als Sonderbau? 🏢 Ob ein Hochhaus ab 22 Metern Höhe oder Räume, in denen sich mehr als 100 Personen gleichzeitig aufhalten – die Musterbauordnung hält hier ganz genaue Tatbestände bereit!
In der aktuellen Folge von Normen to Go tauchen wir tief in den Paragrafen 2 Absatz 4 der MBO ein. Unser Experte Jörg Ullrich erklärt uns die rund 20 verschiedenen Sonderbautatbestände und räumt mit einem großen Missverständnis auf:
⚠️ Nur weil ein Gebäude als Sonderbau eingestuft wird, greift nicht automatisch auch eine spezielle Sonderbauvorschrift! Man unterscheidet hier ganz genau zwischen geregelten und ungeregelten Sonderbauten.
Hör jetzt rein und erfahre, wie die Bundesländer das in der Praxis handhaben! 💡
Transkript anzeigen
00:00:00: Herzlich willkommen im Podcast Norm to Go.
00:00:02: Heute reden wir über den Begriff
00:00:05: Sonderbauten.
00:00:28: ein einzelner Raum mehr als hundert Personen diesen benutzt.
00:00:37: Diese Sonderbar-Tatbestände sind in Paragraph zwei vier Einzelnen aufgeführt, einundzwanzig Stück beziehungsweise teilweise zwanzigstückwichtig.
00:00:50: die Einteilung nach einem sonderbar bedingt nicht automatisch die Enteilungen nach einer sonderbaren Vorschrift.
00:01:00: es kann sich also um einen ungeregelten Sonderbau halten, wenn der Sonderbaultatbestand nach zwei vier erreicht ist und es kann sich um einen geregelten sonderbau handeln.
00:01:13: Wenn darüber hinaus zum Beispiel bei einer Hochhaus die Hochhaus-Baurechtlinie in dem jeweiligen Bundesland anzuwenden ist was zu prüfen wäre.
00:01:27: Das war der Begriff Sonderbauten.
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