#012 Normen to Go: Äußere vs. innere Brandwand – Wo ist der Unterschied? - mit Jörg Ullrich

Shownotes

Brandwand ist nicht gleich Brandwand! In der heutigen Folge von Normen to Go nehmen wir zwei entscheidende Varianten unter die Lupe: die äußere und die innere Brandwand. 🧱🔥

Unser Experte Jörg Ullrich blickt mit uns ins Baurecht und erklärt die feinen, aber lebenswichtigen Unterschiede:

🏢 Die äußere Brandwand: Sie ist die klassische Gebäudeabschlusswand. Steht sie direkt auf der Grundstücksgrenze oder ist bis zu 2,50 Meter an sie herangerückt, greift der Paragraph 30 der Bauordnung. Je nach Gebäudeklasse gelten hier strikte Anforderungen an den Raumabschluss und die Überdachführung.

🏢 Die innere Brandwand: Ein ganz anderer Fall! Sie kommt ins Spiel, wenn ein Gebäude (z. B. ein großer Büro- oder Verwaltungskomplex) eine Länge von 40 Metern überschreitet. Nach jeweils 40 Metern muss das Gebäude durch eine innere Brandwand unterteilt werden.

Transkript anzeigen

00:00:00: Herzlich Willkommen im Podcast Norm to Go.

00:00:03: Heute reden wir über den Fachbegriff Brandwand, innere und äußere.

00:00:10: Die äußeren Brandwand ist die sogenannte Gebäudeabschlusswand.

00:00:15: Steht die Gebäudeeabschlußwand auf der Grundstücksgrenze oder bis zu zweimer der Fünfzig in diesem Bereich abgerückt?

00:00:26: Dann wäre sie als äußerer Brandwand entsprechend Artikel dreizig, Verordnungsrecht auszubilden.

00:00:34: Je nach Gebäudeklasse in unterschiedlicher Ausführung bezieglich Raumabschluss bezüglich Überdachführungen.

00:00:45: dies wäre explizit entsprechend Gebäudeklasse für die äußeren Brandwand abzuleiten.

00:00:54: Die innere Brandwand ist ein völlig losgelöster Tagbestand, die innere Brandwand ist wenn wir uns ein Gebäude vorstellen was eine Länge über vierzig Meter besitzt.

00:01:11: Ein großer Büro- und Verwaltungskomplex Dann ist dieses eine lange Gebäud nach vierzig Metern durch eine innere brandwand zu unterteilen.

00:01:27: Die Innere Brand Wand hat dann wiederum Anforderungen entsprechend Gebäudeklasse.

00:01:35: Der Unterschied zwischen innerer und äußerer Brandwand.

00:01:38: in der äußeren Brandwand sind Öffnungen nicht zulässig, keine Fenster, keine Türen.

00:01:47: nur in den niedrigeren Gebäudeklassen.

00:01:50: Werden Öfflungen als Festverglasung bis F-Sechzig beziehungsweise f-neunzig vorstellbar.

00:02:02: Ab Gebäude Klasse IV wird die mechanische Anspruchbarkeit durch Fenster und sonstige Bauteile nicht erfüllt.

00:02:10: Hier müssen wir ausschließlich Wandbauteile ausbilden, aber auch dies regelt der Bakraf-Dreißig-Bordnungsrecht.

00:02:21: Das war der Begriffsbrandwand.

00:02:23: Innerer und äußerer.

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